04-06-2015, 15:00
(04-06-2015, 11:44)p__ schrieb: Bei Frage 3 sieht es nicht schlecht bei dir aus.
@ __p,
kannst du mir bitte bei den folgenden Fragen helfen :
Frage 1:
- Stimmt es das sich die Höhe des Trennungsunterhalts nach den Einkommensunterschied (3/7 ) der letzten 12 Monate bemisst in denen wie noch zusammen gewohnt haben ?
Dann würde sich der Trennungsunterhalt ja nach einem Einkommen bemessen welches höher ist als das was ich tatsächlich noch habe.
Frage 2:
- Bemisst sich die Höhe des nachehelichen Unterhalts auch ausschließlich nach den letzten 12 Monaten vor der Trennungszeit ? Oder bemisst sich teilweise oder aber auch vollständig nach einem anderen Zeitraum ?
Zu den beiden Fragen habe ich die verschiedensten Antworten im Internet gefunden. Um mich nicht unabsichtlich ungünstig zu verhalten ist es notwendig, dass ich die Regeln für die Bemessung des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts heraus bekomme.
Nicht das ich mir da selbst ins Knie schieße.
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.