04-06-2015, 15:28
Dazu muss ich etwas ausholen, denn die Fragen wurden ja schon beantwortet, aber du kannst die Antworten offenbar nicht einordnen. Du suchst da wie Jeder in dieser Situation nach festen Regeln, die irgendwo geschrieben sind und die man nur finden muss. Man will etwas, an dem man sich festhalten kann. Dann recherchiert man online und kriegt verschiedene Antworten, Man denkt, man müsste deshalb noch weiter suchen bis man die "Wahrheit findet".
Fakt ist aber:
- es gibt keine solchen Antworten und keine wirklich festen Regeln
- auch wenn es sie in einem Teilbereich gibt, lassen sie sich durch Juristen ganz individuell und unterschiedlich in die Praxis umsetzen
- die meisten Antworten, die du hier und im Internet findest, sind richtig. Um sie zu verstehen, musst du aber den Kontext berücksichtigen und deine eigene Frage verstehen. Du musst sozusagen die richtige Antwort schon kennen, um überhaupt die Frage formulieren zu können. Paradox, aber oft im Leben der Fall.
Beispiel: Du fragst nach Ehegattenunterhalt. Muss ich den zahlen, wenn ja wie lange? Dazu musst du erst das Konzept der ehebedingten Nachteile verstanden haben, seine Details kennen, denn darauf basiert Ehegattenunterhalt unter anderem. In dem Moment, wo du diese Voraussetzungen für die Frage erfasst hast, hast du auch schon die Antwort.
Gleiches gilt für die Höhe des Unterhalts. Der soll sich laut Gesetz an den "ehelichen Verhältnissen" orientieren. Es gibt keine Formel, die irgendein Einkommen eines bestimmten Zeitraums dafür heranzieht. Das ist Richterrecht, wird ausgehandelt oder strittig entschieden, vielleicht nochmal von einer anderen Instanz abgeändert!
Was du von der Lage in deinem Fall geschrieben hast, enthält sowohl Vorteile als auch Schwachstellen. Die Herkunft deiner Frau ist eine Schwachstelle, deine Einkommenverminderung auch, vielleicht gibt es noch mehr - gemeinsames Eigentum zum Beispiel.
Ich frage mal andersrum: Bei Scheidungen gibts Anwaltspflicht, ob einem das gefällt oder nicht. Warst du schon bei einem Anwalt? Zögere das nicht hinaus, es bringt dir überhaupt nichts, weil du ohnehin nicht drumrum kommst. Wenn er halbwegs was taugt, fragt er interaktiv nach den Punkten, mit denen sich die verschwommenen Gespenster "ehebedingte Nachteile" oder "eheliche Verhältnisse" erhellen lassen.
Fakt ist aber:
- es gibt keine solchen Antworten und keine wirklich festen Regeln
- auch wenn es sie in einem Teilbereich gibt, lassen sie sich durch Juristen ganz individuell und unterschiedlich in die Praxis umsetzen
- die meisten Antworten, die du hier und im Internet findest, sind richtig. Um sie zu verstehen, musst du aber den Kontext berücksichtigen und deine eigene Frage verstehen. Du musst sozusagen die richtige Antwort schon kennen, um überhaupt die Frage formulieren zu können. Paradox, aber oft im Leben der Fall.
Beispiel: Du fragst nach Ehegattenunterhalt. Muss ich den zahlen, wenn ja wie lange? Dazu musst du erst das Konzept der ehebedingten Nachteile verstanden haben, seine Details kennen, denn darauf basiert Ehegattenunterhalt unter anderem. In dem Moment, wo du diese Voraussetzungen für die Frage erfasst hast, hast du auch schon die Antwort.
Gleiches gilt für die Höhe des Unterhalts. Der soll sich laut Gesetz an den "ehelichen Verhältnissen" orientieren. Es gibt keine Formel, die irgendein Einkommen eines bestimmten Zeitraums dafür heranzieht. Das ist Richterrecht, wird ausgehandelt oder strittig entschieden, vielleicht nochmal von einer anderen Instanz abgeändert!
Was du von der Lage in deinem Fall geschrieben hast, enthält sowohl Vorteile als auch Schwachstellen. Die Herkunft deiner Frau ist eine Schwachstelle, deine Einkommenverminderung auch, vielleicht gibt es noch mehr - gemeinsames Eigentum zum Beispiel.
Ich frage mal andersrum: Bei Scheidungen gibts Anwaltspflicht, ob einem das gefällt oder nicht. Warst du schon bei einem Anwalt? Zögere das nicht hinaus, es bringt dir überhaupt nichts, weil du ohnehin nicht drumrum kommst. Wenn er halbwegs was taugt, fragt er interaktiv nach den Punkten, mit denen sich die verschwommenen Gespenster "ehebedingte Nachteile" oder "eheliche Verhältnisse" erhellen lassen.