04-06-2015, 16:52
(04-06-2015, 16:31)Zahlfunktion schrieb: Wie viele Monate der Jahre sollte ich mich nach der Senkung der Wochenstundenzahl mindestens mit ihr zum wöchentlichen Sex treffen und evtl. in Urlaub fahren bevor einer von beiden die Scheidung ein reicht ?
Das wird der Richter entscheiden, wenn es soweit ist, dass die Scheidung verhandelt wird. Er wird wissen wollen, wann ihr euch getrennt habt. Wann endeten die ehelichen Verhältnisse?
Dann wirst du sagen: Erst vor X Monaten! Die Ehe ging noch recht lange, wir haben zwar in verschiedenen Wohnungen gelebt, aber weiter zusammen geschlafen. Trennung von Tisch vielleicht, wir brauchten halt mehr Abststand, aber sicher nicht von Bett. Die Ehe und ehelichen Verhältnisse gingen also noch bis vor X Monaten.
Dann wird die Ex sagen: Der lügt doch! Wir haben uns schon vor X+12 Monaten getrennt. Ich kann das beweisen, hier der Mietvertrag meiner neuen Wohnung von X+12. Sicher besucht man sich mal, es gibt ja noch Hausrat auseinanderzusortieren, aber sonst war nichts, die Ehe war schon lange zu Ende! Anschliessend ist er auf Teilzeit gegangen, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, der faule Betrüger.
Aber wie immer bringen Vorteile auf der einen Seite auch Nachteile auf der anderen. Je länger die Ehe, desto eher das Risiko für längeren Ehegattenunterhalt. Je länger die Trennungszeit, desto länger der höhere und strengere Unterhalt, nämlich der Trennungsunterhalt. Je später der Stichtag, desto mehr Rentenpunkte verlierst du. Und so weiter.