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Unterhaltsfragen aus aktuellem Anlass
#20
Nachehelichen Trennungsunterhalt gibt es nicht. Es gibt Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und danach Ehegattenunterhalt. Verzicht auf Ehegattenunterhalt hat unter diesen Voraussetzungen meistens Bestand. Jetzt musst du nur noch die Ex und ihre Anwältin davon überzeugen, dass sie sowas unterschreibt.
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RE: Unterhaltsfragen aus aktuellem Anlass - von p__ - 04-06-2015, 21:06

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