05-06-2015, 12:40
So, nach 4 Monaten habe ich endlich mal einen vorläufigen Leistungsbescheid bekommen.
"Die Fahrtkosten bezüglich des Umgangsrechtes können ihnen nicht gewährt werden, da dieses bereits Berücksichtigung beim Freibetrag für Erwerbseinkommen nach § 11 des SGB II sowie diese auch Prozentual in der ihnen zustehenden Regelleistung nach § 20 des SGB II enthalten sind.
Desweiteren werden sie aufgefordert eine Änderung Ihres Unterhaltstitels zu beantragen, damit Sie einen höheren Selbstbehalt erhalten.
Dies beruht auf §21 des SGB II."
Wohngeld soll ich auch beantragen und eine Proberechnung abgeben.
In der vorläufigen Berechnung haben sie meine Tochter 14 Tage berücksichtigt.
Es war eigentlich mit der Leitung der SB alles etwas anders abgesprochen. Der Unterhalt sollte auch noch rückwirkend berücksichtigt werden.
In der Zwischenzeit konnte die Ex nicht warten bis der Antrag durch ist. Mein Arbeitgeber hat mir Donnerstag mitgeteilt das der Gerichtsvollzieher da war und mein Gehalt bis auf 960 Euro gepfändet wird. Die Ex wusste das ich nur Krankengeld bekommen habe und wieviel unser Kind bei mir war/ist. Die Beiständin wurde vom Anwalt informiert. Mein Anwalt hat inzwischen mit der Beiständin telefoniert, die bereit wäre das ruhen zu lassen oder zurückzunehmen. Beiständin hat Ex aufgefordert sich zu äußern. Mal sehen.
Ich brauche übrigens keine Nachweise über Umgangszeiten von der Mutter. Um das durchzubekommen ist auch deutlich das ich kein Sorgerecht habe und im Grunde die Bedarfsgemeinschaft nicht vertreten darf. Im Leistungsbescheid steht das die davon ausgehen das ich das darf! Soll ich jetzt rechtswiedrig meine Tocher vertreten gegen die Mutter (Unterhaltsabänderungsklage) die ja eigentlich nur von der Mutter vertreten wird? Oh, mann. Was für ein durcheinander.
Dann kommt jetzt ja auch noch Beschwerde wegen Sorgerecht OLG
"Die Fahrtkosten bezüglich des Umgangsrechtes können ihnen nicht gewährt werden, da dieses bereits Berücksichtigung beim Freibetrag für Erwerbseinkommen nach § 11 des SGB II sowie diese auch Prozentual in der ihnen zustehenden Regelleistung nach § 20 des SGB II enthalten sind.
Desweiteren werden sie aufgefordert eine Änderung Ihres Unterhaltstitels zu beantragen, damit Sie einen höheren Selbstbehalt erhalten.
Dies beruht auf §21 des SGB II."
Wohngeld soll ich auch beantragen und eine Proberechnung abgeben.
In der vorläufigen Berechnung haben sie meine Tochter 14 Tage berücksichtigt.
Es war eigentlich mit der Leitung der SB alles etwas anders abgesprochen. Der Unterhalt sollte auch noch rückwirkend berücksichtigt werden.
In der Zwischenzeit konnte die Ex nicht warten bis der Antrag durch ist. Mein Arbeitgeber hat mir Donnerstag mitgeteilt das der Gerichtsvollzieher da war und mein Gehalt bis auf 960 Euro gepfändet wird. Die Ex wusste das ich nur Krankengeld bekommen habe und wieviel unser Kind bei mir war/ist. Die Beiständin wurde vom Anwalt informiert. Mein Anwalt hat inzwischen mit der Beiständin telefoniert, die bereit wäre das ruhen zu lassen oder zurückzunehmen. Beiständin hat Ex aufgefordert sich zu äußern. Mal sehen.
Ich brauche übrigens keine Nachweise über Umgangszeiten von der Mutter. Um das durchzubekommen ist auch deutlich das ich kein Sorgerecht habe und im Grunde die Bedarfsgemeinschaft nicht vertreten darf. Im Leistungsbescheid steht das die davon ausgehen das ich das darf! Soll ich jetzt rechtswiedrig meine Tocher vertreten gegen die Mutter (Unterhaltsabänderungsklage) die ja eigentlich nur von der Mutter vertreten wird? Oh, mann. Was für ein durcheinander.
Dann kommt jetzt ja auch noch Beschwerde wegen Sorgerecht OLG