Der @iglu hat schon recht: Du vermischst ständig Familienrecht und Sozialrecht und machst es dir damit selbst unnötig schwer!
Selbstverständlich vertrittst du die Kinder in deiner Bedarfsgemeinschaft im Antragsverfahren ggü. dem Sozialleistungsträger. Das ist völlig unabhängig vom Sorgerecht. Das hängt allein am "Aufenthalt" der Kinder zwecks Umgang bei dir.
Zum Rest sehe ich es wie @ST und @raid. Für weiteres fehlen Kontext-Infos.
Mit den Fahrtkosten kann es allerdings sein, wenn es bei dir ein Sozialticket gibt und die Umgangsfahrten mit diesem bewältigt werden können.
Bezgl. der Titelabänderung würde ich auch "Beratung" einfordern:
Bitte konkretisieren Sie ihre Mitwirkungsaufforderung, da ich sie in dieser Form für undurchführbar und unzumutbar halte und daher frist- und formgerecht zurückweise:
- Wo genau soll die Beantragung erfolgen?
- Auf welcher Rechtsgrundlage soll ich eine Abänderung mit hinreichendem Erfolg beantragen?
- Wer übernimmt die Kosten dieses evtl. Abänderungsverfahrens?
Diese Übernahme der Aufwendungen für das Abänderungsverfahren werden hiermit rein vorsorglich beantragt. Nach Vorliegen einer Kostenübernahmezusicherung werde ich meine Mitwirkungsbemühungen in der konkretisierten Form fortsetzen.
Selbstverständlich vertrittst du die Kinder in deiner Bedarfsgemeinschaft im Antragsverfahren ggü. dem Sozialleistungsträger. Das ist völlig unabhängig vom Sorgerecht. Das hängt allein am "Aufenthalt" der Kinder zwecks Umgang bei dir.
Zum Rest sehe ich es wie @ST und @raid. Für weiteres fehlen Kontext-Infos.
Mit den Fahrtkosten kann es allerdings sein, wenn es bei dir ein Sozialticket gibt und die Umgangsfahrten mit diesem bewältigt werden können.
Bezgl. der Titelabänderung würde ich auch "Beratung" einfordern:
Bitte konkretisieren Sie ihre Mitwirkungsaufforderung, da ich sie in dieser Form für undurchführbar und unzumutbar halte und daher frist- und formgerecht zurückweise:
- Wo genau soll die Beantragung erfolgen?
- Auf welcher Rechtsgrundlage soll ich eine Abänderung mit hinreichendem Erfolg beantragen?
- Wer übernimmt die Kosten dieses evtl. Abänderungsverfahrens?
Diese Übernahme der Aufwendungen für das Abänderungsverfahren werden hiermit rein vorsorglich beantragt. Nach Vorliegen einer Kostenübernahmezusicherung werde ich meine Mitwirkungsbemühungen in der konkretisierten Form fortsetzen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #