05-06-2015, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-06-2015, 18:33 von Zahlfunktion.)
Ok. Der Versorgungsausgleich wird also auch durchgeführt wenn einer der beiden Rentenempfänger ist und durch den Ausgleich der Rentenanwartschaften zum Sozialfall wird.
- In obigen Beispiel müsste dann der Bedürftige (durch Punkteverschiebung verkleinerte EU Rente) von dem zukünftigen Ex-Partner nachehelichen Unterhalt erhalten (sofern leistungsfähig und nach Abzug anrechenbarer Ausgaben mehr als Selbstbehalt verdient).
Hmm. Spannendes System.
Läuft solch ein aus Bedürftigkeit her rührender Unterhalt beliebig lange wenn die Ehe z.B. 12 Jahre bestanden hat und der Bedürftige nicht gerade wieder heiratet? Oder erlischt der aus Bedürftigkeit/Krankheit her rührende UNterhalt wenn der bedürftige eines Tages gesundet und oder aus anderen Quellen höhere Einkünfte bekommt ?
Das ist aber auch ein komplexes Themengebiet...
Könnte der Zeitfaktor auch etwas negatives bewirken wenn beide deas selbe verdienen ?
- In obigen Beispiel müsste dann der Bedürftige (durch Punkteverschiebung verkleinerte EU Rente) von dem zukünftigen Ex-Partner nachehelichen Unterhalt erhalten (sofern leistungsfähig und nach Abzug anrechenbarer Ausgaben mehr als Selbstbehalt verdient).
Hmm. Spannendes System.
Läuft solch ein aus Bedürftigkeit her rührender Unterhalt beliebig lange wenn die Ehe z.B. 12 Jahre bestanden hat und der Bedürftige nicht gerade wieder heiratet? Oder erlischt der aus Bedürftigkeit/Krankheit her rührende UNterhalt wenn der bedürftige eines Tages gesundet und oder aus anderen Quellen höhere Einkünfte bekommt ?
Das ist aber auch ein komplexes Themengebiet...
(04-06-2015, 20:08)JonDon schrieb: Je länger wartest, desto schlimmer kann es werden.
Könnte der Zeitfaktor auch etwas negatives bewirken wenn beide deas selbe verdienen ?
Es gibt nur eines, was teuerer ist als eine Frau - nämlich eine Ex-Frau.