05-06-2015, 19:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-06-2015, 19:27 von Herbstwind.)
Ich melde mich zurück. Ich brauchte einige Tage um die Situation und Tipps von Euch zu verarbeiten und die Lage abzuschecken.
Wir haben heute ein sachliches und ruhiges Gespräch miteinander geführt. Wir sind übereingekommen, dass...
...beide Seiten auf jegliche Unterhalts-, Versorgungsausgleich- und Zugewinnansprüche verzichten.
...beide Seiten nur einen Anwalt einvernehmlich für die Scheidung beauftragen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Über den Hausrat sind wir uns zu 98 Prozent einig. Die restlichen 2 Prozent wollten wir situationsbedingt entscheiden.
Meine Bedingung, das o.a. schriftlich festzuhalten, wurde akzeptiert.
Hier meine Fragen: Wir leben noch nicht in offizieller Trennung. Reicht eine Übereinkunft auf Anspruchsverzicht untereinander aus oder müssen wir zum Notar das amtlich besiegeln?
Wenn wir uns einig sind, kann man die Trennung rückdatieren?
Ihr seht, dass meine Noch-Ehefrau keinen Rosenkrieg und Geldschlacht möchte. Man solle sich freundschaftlich trennen. Also so viel Glück hat man(n) selten.
Wir haben heute ein sachliches und ruhiges Gespräch miteinander geführt. Wir sind übereingekommen, dass...
...beide Seiten auf jegliche Unterhalts-, Versorgungsausgleich- und Zugewinnansprüche verzichten.
...beide Seiten nur einen Anwalt einvernehmlich für die Scheidung beauftragen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Über den Hausrat sind wir uns zu 98 Prozent einig. Die restlichen 2 Prozent wollten wir situationsbedingt entscheiden.
Meine Bedingung, das o.a. schriftlich festzuhalten, wurde akzeptiert.
Hier meine Fragen: Wir leben noch nicht in offizieller Trennung. Reicht eine Übereinkunft auf Anspruchsverzicht untereinander aus oder müssen wir zum Notar das amtlich besiegeln?
Wenn wir uns einig sind, kann man die Trennung rückdatieren?
Ihr seht, dass meine Noch-Ehefrau keinen Rosenkrieg und Geldschlacht möchte. Man solle sich freundschaftlich trennen. Also so viel Glück hat man(n) selten.