08-06-2015, 09:24
(07-06-2015, 18:07)p__ schrieb:Zitat:Da man den Ausgleich der Rentenanwartschaften wohl nicht rechtwirksam ausschließen kann
Sicher kann man das, gar kein Problem. Viele Eheverträge beinhalten das und man kann das auch noch kurz vor der Scheidung vereinbaren. Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist eine Standardklausel.
Aber nur, sofern man keinen Vertrag zu Lasten Dritter schließt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1