08-06-2015, 09:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2015, 09:48 von Blumentopferde.)
update zur Abänderungsklage:
wie bereits zum 170er gesagt: Für wen arbeitet MEIN Anwalt eigentlich?
Die Info, dass die Klage schon durch ist, habe ich erst nach Anfrage und 4 Wochen NACH der Verhandlung bekommen.
Meine Mail davor:
wie bereits zum 170er gesagt: Für wen arbeitet MEIN Anwalt eigentlich?
Die Info, dass die Klage schon durch ist, habe ich erst nach Anfrage und 4 Wochen NACH der Verhandlung bekommen.
(08-06-2015, 09:20)Austriake schrieb: Nachdem das der Anwalt ohne Rücksprache und ohne Abstimmung mit Dir verbrochen hat, soll er das jetzt in Ordnung bringen. Egal wie, ist seine Sache.
An deiner Stelle würde ich einen Teufel tun und Geld auf das Konto der Exe zahlen. Immer schön zu treuen Händen ihres Rechtsbeistands, damit hast Du immer einen gerichtsfesten Nachweis.
Meine Mail davor:
Zitat:Hallo Herr Anwalt,
es ist mir vollkommen egal ob Frau RaTTE hier unnötigen Aufwand hat, im Gegenteil. Im Urteil steht 50 € im Monat an die RaTTE bis 30.3.2016 und genau das mach ich bis dahin und nix anderes. Sie kann mich gerne deswegen verklagen.
Anbei noch das Schreiben des AGs mit dem Hinweis, ich hätte gegen meine Bewährungsauflagen verstossen.
Ich habe am 10.4. und am 18.5. 50€ an die RaTTE überwiesen und genau das steht im Urteil.
Was daran habe ich nun nicht verstanden?
Wie ist der Stand der Abänderungsklage?
Mit freundlichen Grüßen
BTE