08-06-2015, 17:55
(07-06-2015, 08:43)CheGuevara schrieb: Beabsichtigst Du als Gesellschafter weg zu ziehen oder nur formal die Anteile an eine Ltd im Ausland zu übertragen?
Denke da an Wegzugsbesteuerung! Außerdem würde Veräußerung der Anteile Einkommen bedeuten - Unterhaltsfolgen.
Danke für Eure Antworten. Ich möchte nur die Anteile übertragen.
Eine Offshore benötige ich sowieso auch aus anderen Gründen. Wenn sie mir dann hilft, für den Fall das der Ehevertrag platzt, es wäre auch hilfreich. Vielleicht platzt der EV auch nicht. Von vier Anwälten, mit denen ich gesprochen habe, drei sagten, er sollte halten. Eine 100% Garantie gibt es allerdings dafür in Deutschland nicht. Der Ehevertrag ist schon etwas älter (über 10 Jahre), abgeschlossen noch bevor die komischen Urteile zu den EV von BGH gesprochen wurden.
Keiner von den Anwälten konnte mir allerdings eine Agentur für die IBC Gründung empfehlen. Deshalb meine Frage an Euch, ob jemand eine Agentur/Kanzlei empfehlen könnte bzw. einen Anwalt, der sich damit auskennt. Am besten in Kölner/Bonner Raum.
Zu der Sache mit meiner Tochter lege ich am besten ein separates Thema an, weil sonst vermischt es sich das mit dem anderen Thema.