12-06-2015, 16:14
(11-06-2015, 18:44)Petrus schrieb: Versuchter Mord ist leider nicht strafbar. Versuchte Körperverletzung schon - das wären dann max 5 Jahre Bau.
Korregiere: Versuchter Mord ist nach Stgb §23 strafbar. Das ergibt sich aus dem Strafmaß.
Es wäre ein echter Fortschritt, wenn jede Falschbeschuldigung eine Mordanklage zur Folge haben könnte.
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