14-06-2015, 19:51
(14-06-2015, 09:51)Depressiv schrieb: In diesem Schreiben steht, dass KM seit 1.1.2015 Unterhaltsvorschuss bekommt, was gelogen ist. Es wird kein UHV gezahlt.
Was das wirklich so formuliert? Vielleicht hat die Freundin ab 1.1. Unterhaltsvorschuss beantragt. Solange nicht entschieden ist, ob wirklich Unterhaltsvorschuss gezahlt wird oder Unterlagen fehlen, fliesst zwar kein Unterhaltvorschuss, aber wenns dann durch ist, werden auch die seit 1.1. aufgelaufenenen Gelder gezahlt. Und auch von dir gefordert, wenn deren Forderung an dich auch schon so lange besteht.
So wie beim Unterhalt. Fällig ab Forderung. Auch, wenn dann erst mal nicht gezahlt wird, sich erst Monate später rausstellt, dass die Forderung rechtens ist.
(14-06-2015, 09:51)Depressiv schrieb: Ich denke mal, die UHV Kasse darf maximal den Unterhaltsvorschuss einfordern?
Übergegangene Unterhaltsansprüche darf die Unterhaltsvorschusskasse selbst durchsetzen, die "gehören" dann der UVK. Das ist der Unterhaltsvorschussbetrag. Ansprüche darüber hinaus darf die Beistandschaft für die Mutter geltend machen. Es kommt also genau auf die Formulierungen und Sachverhalte an.
Auskunft nur alle zwei Jahre. Zwei Dinge könnten bei dir passiert sein:
1. Entweder die Unterhaltsvorschusskasse hat einen Standardbrief rausgehauen, ist den Jugendämtern sowieso prinzipiell egal wie verlogen und betrügerisch der ist. Einfach mal mit geringsmöglichem Aufwand probieren.
2. Oder die genauen Formulierungen sagen etwas anderes wie du verstanden hast.