15-06-2015, 20:35
Hallo an alle im Forum,
ich bin gerade dabei, eine Vereinbarung für eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung aufzusetzen. Damit möchte ich erreichen, dass meine Frau die bisher mündlichen Absprachen unterschriftlich bestätigt, die dann notariell bestätigt werden, damit sie rechtssicher vor Gericht bestand haben.
Muss ich die Abzahlung des gemeinsamen Darlehen mit reinnehmen? Eigentlich kann ich, wenn sie nicht zahlen sollte, einen Mahnbescheid erwirken. Hintergrund: Die gesamte Darhlehensrate geht von meinem Konto ab zur Bank. Sie zahlt mir ihren Anteil.
ich bin gerade dabei, eine Vereinbarung für eine notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung aufzusetzen. Damit möchte ich erreichen, dass meine Frau die bisher mündlichen Absprachen unterschriftlich bestätigt, die dann notariell bestätigt werden, damit sie rechtssicher vor Gericht bestand haben.
Muss ich die Abzahlung des gemeinsamen Darlehen mit reinnehmen? Eigentlich kann ich, wenn sie nicht zahlen sollte, einen Mahnbescheid erwirken. Hintergrund: Die gesamte Darhlehensrate geht von meinem Konto ab zur Bank. Sie zahlt mir ihren Anteil.