16-06-2015, 19:59
(16-06-2015, 16:48)Herbstwind schrieb: @ sorglos: Das geht sehr wohl. Ich habe diese Vereinbarung http://www.mein-scheidungsantrag.de/down...barung.pdf als Vorlage genommen und für mich modifiziert. Wenn ein Rechtsanwalt mit diesen Vorlagen arbeitet und sie seinen Mandanten anbietet, kann man nicht viel falsch machen. Sie hat die Vereinbarung anstandslos unterschrieben. Die Trennungs- und Scheidungskostenvereinbarung wird sowieso notariell abgesegnet. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Man kann sich natürlich im gegenseitigen Einverständnis die Kosten von was auch immer teilen sofern das nicht gerade sittenwiedrig sein sollte ( was hierbei wohl kaum zu befürchten ist).
Vertreten darf ein Anwalt jedoch immer nur eine Seite. Daran ändert auch keine Vereinbarung etwas.
Wer soetwas unterschreibt und sich nicht vertreten lässt beraubt sich vor Gericht der Möglichkeit Anträge stellen zu können.
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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