19-06-2015, 21:23
Sofern du bis zur Volljährigkeit den titulierten Unterhalt immer bezahlt hast, sind keine Schulden aufgelaufen. Und wenn der Titel unmissverständlich auf den Zeitpunkt der Volljährigkeit begrenzt war, sind keine Unterhaltsschulden dazugekommen wenn du ab Volljährigkeit nicht mehr bezahlt hast.
Was soll da also auf welcher Basis gepfändet werden? Angebliche Altschulden oder angebliche Neuschulden?
Was soll da also auf welcher Basis gepfändet werden? Angebliche Altschulden oder angebliche Neuschulden?