Also in der JA-Urkunde steht, zahlen sie bis zur Volljährigkeit des Kindes H. K. 115% laut DD Tab. abzüglich hälf. Kindergeld. Ein Jahr davor (mit 17) hat das Kind FSJ gemacht, hat Einkommen gehabt was zur Hälfte mit Einwilligung der Mutter angerechnet wurde. Es wird jetzt expliziet Unterhalt in Höhe von 398€ ab Okt. ab Volljährigkeit gefordert. Keine Nachforderung der Monate davor. Es geht um Volljährigenunterhalt. Meiner Meinung ist der Titel abgelaufen und sie fordern jetzt mit diesem alten abgelaufenden Titel. Bezahlt habe ich bis Juni 2014 398€, Im FSJ bis Aug 15 220€ , im Sep 15 283€ weil mein Sohn ALg 1 bezog. Ausgerechnet vom JA. Und seid Okt. 304€ Mindestunterhalt bis 1.5.15 dann eingestellt weil keine Unterlagen kamen.
Seid Okt. habe ich meinen Sohn aufgefordert, die vollständigen Unterlagen der Mutter mir zu Verfügung zu stellen damit eine Quotelung gemacht werden kann. Mutter hatt 1800€ Netto. Letztmalig durch Anwalt mit Fristsetzung zum 2.6.15 Die Mutter mauert mit den Infos. Schaut ein Gerichtsvollzieher nicht auf den Titel oder kann man sowas einfach auf Zuruf machen?
Seid Okt. habe ich meinen Sohn aufgefordert, die vollständigen Unterlagen der Mutter mir zu Verfügung zu stellen damit eine Quotelung gemacht werden kann. Mutter hatt 1800€ Netto. Letztmalig durch Anwalt mit Fristsetzung zum 2.6.15 Die Mutter mauert mit den Infos. Schaut ein Gerichtsvollzieher nicht auf den Titel oder kann man sowas einfach auf Zuruf machen?