20-06-2015, 12:08
Hast du gar keine Titelabschrift des Alttitels bei dir? Schlecht. Und "Laufender Unterhalt in Höhe von 398€ ab Okt 2015"? Es wird immer verwirrender. Selbst mit gültigem Titel kann nicht für Forderungen der Zukunft gepfändet werden. Nur, was in der Vergangenheit nicht bezahlt wurde.