20-06-2015, 12:38
(20-06-2015, 12:08)p__ schrieb: Nur, was in der Vergangenheit nicht bezahlt wurde.
...hier könnte ggf. das Thema "Verwirkung" zur Sprache kommen ! (sollten Beträge dabei sein die älter als 1 Jahr sind!)
Da spielt auch die Titulierung keine Rolle mehr. Das muss aber von einem experten überprüft werden.