22-06-2015, 13:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2015, 13:24 von Nachtwanderer.)
Allerdings habe ich eine Sache gelernt ... es gibt den Unterschied zwischen Zahlungsempfänger und Bezugsberechtigtem ... Bezugsberechtigte ist i.d.R. die Mutter (da sie sich meist aufgrund Elternzeit etc. darum kümmert und wir in Zeiten rosaroter Liebe jeden Wisch unterschreiben ... bspw. den Kindergeldantrag und das wir zustimmen das der beantragende Elternteil Bezugsberechtigter wird und die Leistung erhält) ... Zahlungsempfänger kann nach meinem Wissen jeder werden.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht mit allseits Bekanntem kluggescheissert ...
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht mit allseits Bekanntem kluggescheissert ...