23-06-2015, 00:43
(17-06-2015, 22:06)p__ schrieb: Wieder mal viel Geld geflossen, was :-) ? Du kannst ja mal damit drohen, einen neuen Bescheid vom Grundsicherungsträger zu verlangen, um ein paar Aufstöhner in den Amtsstuben zu erreichen.
Zwischenzeitlich habe ich sogar noch etwas Besseres gefunden:
Aus den fachlichen Hinweisen der BA zur Einkommensanrechnung aus §11 SGB II und der ALGII-Verordnung:
Zitat:Randziffer 11.111:
Nicht berücksichtigt werden:
• Einnahmen, wenn sie für jedes Mitglied der BG 10,00 EUR in-
nerhalb eines Kalendermonats nicht übersteigen (z. B. Erträge,
Zinsen).
Die Bagatellgrenze führt dazu, dass einzelne Einnahmen für sich
betrachtet anrechnungsfrei bleiben, wenn sie 10,00 EUR monat-
lich nicht übersteigen; dies gilt auch für laufende Einnahmen. Es
spielt keine Rolle, wenn neben der geringen Einnahme zusätzli-
che Einkünfte bezogen werden. Mit der Privilegierung der gerin-
gen Einnahmen soll Verwaltungsaufwand vermieden werden.
In Bezug auf den letzten Satz dieses Hinweises, war die durch das Jobcenter vorzeitige vorgenommene Abtretunganzeige
gegenüber dem Finanzamt also nicht gerade eine ökonomisch kommunale Glanzleistung, hinzu kommt, daß es auch
unberechtigterweise das sozialrechtlich erforderliche Anhörungsverfahren umgangen hat. Hier besteht also dem Grunde nach
Aufklärungs- und Beratungsbedarf.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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