Moin Zahlknecht.
Absatz 1 des Gesetzes kannst und solltest Du nicht einfach ausblenden.
In diesem neueren BGH-Urteil ist mE recht gut ausgeführt, wie Regel/Ausnahme zu Bar- und Natural-Unterhalt usw. zu behandeln sind, wie das gerichtliche Prüfschema aussieht.
Bei knappen Verhältnissen des 'inder Regel' Unterhaltspflichtigen kommen noch starke Bemühungen und Darlegungen dazu, den Mangelfall zu überwinden. Derzeit sind wohl 8 Bewerbungen/Monat der Maßstab und/oder gesundheitliche Nachweise usw. usf.
Die Meßlatte, aus dem Regelfall, dem Barunterhalt auch nur teilweise entlassen zu werden, liegt schon recht hoch.
S.
Absatz 1 des Gesetzes kannst und solltest Du nicht einfach ausblenden.
In diesem neueren BGH-Urteil ist mE recht gut ausgeführt, wie Regel/Ausnahme zu Bar- und Natural-Unterhalt usw. zu behandeln sind, wie das gerichtliche Prüfschema aussieht.
Bei knappen Verhältnissen des 'inder Regel' Unterhaltspflichtigen kommen noch starke Bemühungen und Darlegungen dazu, den Mangelfall zu überwinden. Derzeit sind wohl 8 Bewerbungen/Monat der Maßstab und/oder gesundheitliche Nachweise usw. usf.
Die Meßlatte, aus dem Regelfall, dem Barunterhalt auch nur teilweise entlassen zu werden, liegt schon recht hoch.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.