24-06-2015, 20:34
(24-06-2015, 10:59)Absurdistan schrieb: Wie machen wir das? Geht das ohne Anwälte? Können wir zu irgendeinem Jugendamt gehen und die gem. Sorge beurkunden lassen. So das dann alles vorbei ist?Im Prinzip geht das genau so einfach - und auch mit getrennten Terminen.
Aaaaaber, bei dir nicht ganz, denn es gibt bereits eine gerichtliche Entscheidung. Wenn eine gerichtliche SR-Entscheidung vorliegt, dann geht das nur über Gericht (aber auch einfach OHNE Anwälte) das diese wieder ändern kann.
(24-06-2015, 11:54)Absurdistan schrieb: Ungefähr so?
Die Eltern( Namen) von Kind sind sich darüber einig das sie Kind gemeinsam sorgeberechtigt getrennt erziehen.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt weiterhin bis auf weitere Absprachen der Eltern bei der Mutter.
Beide Eltern verpflichten sich gegenseitig die enge Bindung des Kindes zum anderen Elternteil und anderen wichtigen Bezugspersonen (Geschwister/Großeltern) zu berücksichtigen und zu fördern. Beide achten bei der optimalen Umgangsplanung für das Kind auf eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Unterschreiben und ab ans Gericht?
Jep. Der erste Satze reicht eigentlich. Wenn der 2. Satz die Mutter beruhigt, dann auch ok. Alles weitere ist nicht nötig. Ab ans Gericht mit der Bitte um "Billigung".
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #