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Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren?
#9
(24-06-2015, 10:59)Absurdistan schrieb: Wegen gemeinsamer Sorge sind wir bereits in  der Beschwerde. Begründung steht noch aus. Seit 4 Monaten!

Dann braucht ihre Anwältin das doch nur dem OLG mitteilen das sie jetzt dem GSR Antrag zustimmt. Dann ist die Sache erledigt. Du bekommst dann die Möglichkeit Deine Beschwerde zurück zu ziehen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von Zala - 24-06-2015, 22:54
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 00:05
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 12:08
RE: Wie einigt man sich aussergerichtlich im Verfahren? - von the notorious iglu - 25-06-2015, 14:58

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