(24-06-2015, 10:59)Absurdistan schrieb: Wegen gemeinsamer Sorge sind wir bereits in der Beschwerde. Begründung steht noch aus. Seit 4 Monaten!
Dann braucht ihre Anwältin das doch nur dem OLG mitteilen das sie jetzt dem GSR Antrag zustimmt. Dann ist die Sache erledigt. Du bekommst dann die Möglichkeit Deine Beschwerde zurück zu ziehen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!