26-06-2015, 15:36
(26-06-2015, 11:46)Nappo schrieb: Die Eltern hatten sich getrennt und die Mutter war mit dem minderjährigen Kind ausgezogen. Auf den Namens des Kindes war Ersüartes in einer Größenordnung von 2.500 Euro angelegt worden.
Die Kindesmutter hob das Geld ab, um mit dem Geld ein Kinderbett, einen Autokindersitz, Bekleidung als auch eine Waschmaschine und einen Trockner zu kaufen. Der Kindesvater forderte die KM auf - er hatte Unterhalt gezahlt - die Gelder wieder auf das Konto des Kindes einzuzahlen.
Ja, das gab es bei dem OLG Bremen auch schon. Nur daß da der Vater dann im Ergebnis
bei den Kindern mit 3.700 Euro in der Kreide stand.
OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.2014, Az. 4 UF 122/14
Mal abgesehen davon, wie hat denn KV im Fall des OLG Frankfurt die Vermögensschmelze auf dem Sparbuch überhaupt mitbekommen? Wenn die Exe das Buch nicht rausrückt, kann ich auch nix Glaubhaftes vorlegen.
Zitat:Auch im Notfall hätte man die Gelder des Kindes nicht angreifen dürfen, sondern gegebenenfalls auf Sozialhilfeträger zurückgreifen müssen
Das finde ich ja lustig. Aber nur deswegen, weil die 2.5 K eben noch unter dem Vermögensfreibetrag des
Kindes liegen. Wären es 5.500 Euro gewesen, hätte die KM dann die 2.500 schadlos für Hausrat verjubeln dürfen? Die wären von der Grundsicherung doch als Vermögen angerechnet worden. Die Mutter hätte dann wohl kaum ein Darlehen von der Grundsicherung für weisse Ware bekommen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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