29-06-2015, 14:15
Hallo Mischka,
ein schöner Erfolg, der natürlich insofern einen bitteren Beigeschmack hat, als Deine Ex ihr Alkoholproblem nicht in den Griff bekommt. Ich hoffe, Ihr beiden Väter könnt das so weit wie möglich abfangen/ausgleichen.
ein schöner Erfolg, der natürlich insofern einen bitteren Beigeschmack hat, als Deine Ex ihr Alkoholproblem nicht in den Griff bekommt. Ich hoffe, Ihr beiden Väter könnt das so weit wie möglich abfangen/ausgleichen.
(29-06-2015, 13:54)raid schrieb: Allerdings das mit '3 Tage mit seinen Geschwistern beim anderen Papa' würde ich über kurz oder lang noch ändern (wollen).Beim Wollen würde es jedoch bleiben. Der sozialer Vater hat nach § 1685 (2) ein eigenständiges Umgangsrecht. Aber das Thema Deiner mangelnden Bindungstoleranz hatten wir ja schon einmal.