(26-06-2015, 11:46)Nappo schrieb: ...
Auch im Notfall hätte man die Gelder des Kindes nicht angreifen dürfen, sondern gegebenenfalls auf Sozialhilfeträger zurückgreifen müssen.
Ich bin jetzt überrascht. "Sozialhilfeträger" - Haben die nicht zuerst den spontanen Reflex auf das eigene Vermögen zu verweisen? Auch, wenn es eigentlich dem Kind gehört?