02-07-2015, 16:28
hallo theo,
m.e. würde die momentane situation - nicht die vergange herangezogen werden!
fazit: sie leben immernoch zusammen und stellen ELTERN dar!
wenn der eine auszieht - ist das wieder eine neue situation, die bewertet wird!
wenn sie auszieht und die kinder ohne erlaubnis mitnimmt, handelt sie rechtswidrig und
ihr wird im verfahren mangelnde erziehungsfähigkeit und fehlende bindungstoleranz
bescheinigt! das steht fest!
in den letzten 2 jahren hat sich gewaltig viel in diesen sachen bei den FGs geändert!
bb
netlover
m.e. würde die momentane situation - nicht die vergange herangezogen werden!
fazit: sie leben immernoch zusammen und stellen ELTERN dar!
wenn der eine auszieht - ist das wieder eine neue situation, die bewertet wird!
wenn sie auszieht und die kinder ohne erlaubnis mitnimmt, handelt sie rechtswidrig und
ihr wird im verfahren mangelnde erziehungsfähigkeit und fehlende bindungstoleranz
bescheinigt! das steht fest!
in den letzten 2 jahren hat sich gewaltig viel in diesen sachen bei den FGs geändert!
bb
netlover