(03-07-2015, 13:36)the notorious iglu schrieb: Und nimm die Mutter für Kindesunterhalt in Anspruch. Auch das zum dritten oder vierten Mal.
Da ja Trennungsunterhalt bezahlt wird, ist davon auszugehen, dass der Kindesunterhalt schon bei der Berechnung des Trennungsunterhalts berücksichtigt wurde.
(03-07-2015, 13:26)kaempfer schrieb: Da sie jetzt nicht mehr arbeiten möchtet, musste ich dann mehr bezahlen. Ich fühle mich manchmal wie eine Milchkuh...
Eigentlich wird es nicht berücksichtigt, wenn man mitten im Trennungsjahr willkürlich auf einmal weniger arbeitet. Außer es gibt Gründe dafür. Du hast einmal erwähnt, dass die Mutter noch studiert. Dann könnte sie ggf. mit anstehenden Prüfungen argumentieren, um ihre Arbeitsreduktion zu begründen.
Wurde denn der Trennungsunterhalt gerichtlich ausgeurteilt?