15-06-2009, 19:03
Das OLG Naumburg hatte erst kürzlich wieder in der Pressemitteilung Nr. 56/2009 vom 4. Juni 2009 vom BVerfG ordentlich eins auf´s Maul bekommen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...9-056.html
Ein OLG bekommt vom BVerfG eine "krasse Missdeutung" des geltenden Rechts vorgeworfen?
Was machen dann wohl die RichterInnen prozentual gesehen an den AG´s?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...9-056.html
Zitat:Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird dadurch in nicht vertretbarer, dem gesetzgeberischen Willen entgegenstehender, Weise verengt. Es handelt sich um eine krasse Missdeutung des Inhalts der Norm, die auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht.
Ein OLG bekommt vom BVerfG eine "krasse Missdeutung" des geltenden Rechts vorgeworfen?

Was machen dann wohl die RichterInnen prozentual gesehen an den AG´s?
