04-07-2015, 22:57
Also was könnte ich der Mutter anbieten? Macht es Sinn, den Unterhalt oder eben einen Betrag rückwirkend ihr anzubieten. Dann würde sie das Mandant vielleicht entziehen und ich zahle ab dem Zeitpunkt den Unterhalt? Oder kann ich dem Beistand sagen, dass ich erstmal die Vorauszahlung ûbernehme?
Ich bräuchte auch einen Rat, ob man sich das ganze mit einer UG-Gründung spare sollte, wenn man sich als Freiberufler, wenn man keine Gewerbesteuer zahlt, den Unterhalt sozusagen daraus bezahlt. Natürlich läuft man dann in die Fälle, dass man die Basis für das Prinzip des fiktiven Einkommens für die Zukunft schafft.
Mir liegt nur die Info von dem Beistand und der Mutter vor, dass der Beistand Klage eingereicht hat.
Ich bräuchte auch einen Rat, ob man sich das ganze mit einer UG-Gründung spare sollte, wenn man sich als Freiberufler, wenn man keine Gewerbesteuer zahlt, den Unterhalt sozusagen daraus bezahlt. Natürlich läuft man dann in die Fälle, dass man die Basis für das Prinzip des fiktiven Einkommens für die Zukunft schafft.
Mir liegt nur die Info von dem Beistand und der Mutter vor, dass der Beistand Klage eingereicht hat.