06-07-2015, 01:53
Moin Panum.
Ich kenne es so, daß Sachverständige, Ämter und Gerichte in objektive und subjektive Interessen eines Kindes unterscheiden. Bis etwa zum 14ten Lebensjahr haben die objektiven Interessen oberste Priorität (die subjektiven Interessen eines Kindes absurd ausgerechnet dann, wenn in den Köpfen der Pubis alles durcheinander geht
)
Es ist hohe Kunst, die subjektiven Interessen eines Kindes bis dahin zu erfragen, OHNE dieses in Loyalitätskonflikte zu treiben und spätere Entscheidungen nicht gegen den ausdrücklichen Willen eines Kindes laufen zu lassen.
Zudem ist bekannt, daß Kinder gern das erzählen, was sie glauben, was der jeweilige Etlternteil gern hört.
Äußerungen wie "Papa, ich will immer bei Dir sein..." sind daher kaum verwertbar, umgekehr auch aus der Sicht der Mutter "Mama, ich habe Dich so lieb, ich will gar nicht zum Papa..."
In Anhörungen sind Kids 'schlau', sagen so, daß die Beziehung zu dem Elternteil NICHT gefährdet wird, von dem sie überwiegend abhängig sind.
Gute Kräfte als Gutachter, bei Ämtern und Gerichten versuchen in Anhörungen daher, ein Kind NICHT zu Äußerungen, zu Positionierungen für oder gegen einen Elternteil zu verleiten.
Das sollten auch Eltern nicht versuchen!
_
Bei günstigen Umständen sollte das Leben der Kinder in ihren Trennungsfamilien immer von gleicher Betreuung, von zeitlich gleichem Leben in der mütterlichen und väterlichen Familie her gedacht werden. Wer hier zu sehr vom 'Ungangsrecht' spricht, der baut mE schon von vornherein eine Schräglage ein.
Es könnte helfen, in die Erkenntnisse und Ansätze von Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf hinein das sog. 'Umgangsrecht' zu gestalten/zu beantragen, das gelegentlich noch schäbig als 'Besuchsrecht' bezeichnet wird.
Soweit meine Gedanken zum 'Fall'.
S.
Ich kenne es so, daß Sachverständige, Ämter und Gerichte in objektive und subjektive Interessen eines Kindes unterscheiden. Bis etwa zum 14ten Lebensjahr haben die objektiven Interessen oberste Priorität (die subjektiven Interessen eines Kindes absurd ausgerechnet dann, wenn in den Köpfen der Pubis alles durcheinander geht

Es ist hohe Kunst, die subjektiven Interessen eines Kindes bis dahin zu erfragen, OHNE dieses in Loyalitätskonflikte zu treiben und spätere Entscheidungen nicht gegen den ausdrücklichen Willen eines Kindes laufen zu lassen.
Zudem ist bekannt, daß Kinder gern das erzählen, was sie glauben, was der jeweilige Etlternteil gern hört.
Äußerungen wie "Papa, ich will immer bei Dir sein..." sind daher kaum verwertbar, umgekehr auch aus der Sicht der Mutter "Mama, ich habe Dich so lieb, ich will gar nicht zum Papa..."
In Anhörungen sind Kids 'schlau', sagen so, daß die Beziehung zu dem Elternteil NICHT gefährdet wird, von dem sie überwiegend abhängig sind.
Gute Kräfte als Gutachter, bei Ämtern und Gerichten versuchen in Anhörungen daher, ein Kind NICHT zu Äußerungen, zu Positionierungen für oder gegen einen Elternteil zu verleiten.
Das sollten auch Eltern nicht versuchen!
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Bei günstigen Umständen sollte das Leben der Kinder in ihren Trennungsfamilien immer von gleicher Betreuung, von zeitlich gleichem Leben in der mütterlichen und väterlichen Familie her gedacht werden. Wer hier zu sehr vom 'Ungangsrecht' spricht, der baut mE schon von vornherein eine Schräglage ein.
Es könnte helfen, in die Erkenntnisse und Ansätze von Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf hinein das sog. 'Umgangsrecht' zu gestalten/zu beantragen, das gelegentlich noch schäbig als 'Besuchsrecht' bezeichnet wird.
Soweit meine Gedanken zum 'Fall'.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.