06-07-2015, 08:06
Im Mangelfall, also genau dann wenn der Selbstbehalt eigentlich ins Spiel kommen sollte wird einfach irgendwas aus dem Hütchen gezogen im praktizierten deutschen Unterhaltsrecht. Der Selbstbehalt ist eigentlich eine Fiktion, eine Theorie. Zusammenwohnen mit einem leistungsfähigen Partner: Bis zu 30% Kürzung wegen "Haushaltsersparnis". Keine Anerkennung von Ausgaben. Umgangskosten werden sowieso mal anerkannt, mal nicht. Oder die beliebte Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Das Jugendamt kann das alles nur fordern, die Forderung duchsetzen kann nur das Gericht. Aber die Chancen, dass es sich den Argumenten des Jugendamts anschliesst stehen gut, wenn es sich um Mangelfälle dreht.
Das Jugendamt kann das alles nur fordern, die Forderung duchsetzen kann nur das Gericht. Aber die Chancen, dass es sich den Argumenten des Jugendamts anschliesst stehen gut, wenn es sich um Mangelfälle dreht.