06-07-2015, 14:21
(06-07-2015, 13:18)p__ schrieb: Die laut Anwaltsschreiben eine Woche ist allerdings auch eine sehr kurze Frist. ich zweifle auch sehr daran, ob es überhaupt eine Rechtswirkung entfaltet, wenn man einfach so sagt, nicht vollstrecken zu wollen.
Mein RA hat es deswegen auf 2 Wochen Verlängert.Aber diese Frist hat die RAtin auch Verstreichen lassen.
Meinst du das Sie trotz Schriftliche Zusicherung Aussetzten der Zwangsvollstreckung bis Ende August Pfänden können?
Manchmal erscheint das Ende des Weges
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.
als eine Sackgasse. Wenn man aber weitergeht,
merkt man das der Weg nur einen Knick
macht.