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Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015
#4
(06-07-2015, 08:06)p__ schrieb: Im Mangelfall, also genau dann wenn der Selbstbehalt eigentlich ins Spiel kommen sollte wird einfach irgendwas aus dem Hütchen gezogen im praktizierten deutschen Unterhaltsrecht. Der Selbstbehalt ist eigentlich eine Fiktion, eine Theorie. Zusammenwohnen mit einem leistungsfähigen Partner: Bis zu 30% Kürzung wegen "Haushaltsersparnis". Keine Anerkennung von Ausgaben. Umgangskosten werden sowieso mal anerkannt, mal nicht. Oder die beliebte Verletzung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Das Jugendamt kann das alles nur fordern, die Forderung duchsetzen kann nur das Gericht. Aber die Chancen, dass es sich den Argumenten des Jugendamts anschliesst stehen gut, wenn es sich um Mangelfälle dreht.

Genauso habe ich mir das vorgestellt. Leider. Durchfechten vor Gericht lohnt nicht. 
Unter dem Strich sieht es für uns so aus. Würden wir in getrennten Wohnungen leben,
bräuchte mein Mann nichts mehr zahlen. Bliebe ihm nicht genug Geld für die Umgangskosten, würde das Amt zahlen.

Wenn ich Haushaltsersparnis lese bekomme ich irre Wut. Eine Haushaltsersparnis sollte doch beide Partner betreffen. Hier läuft es so, dass was er spart, zahlt sie drauf.
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RE: Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von p__ - 06-07-2015, 08:06
RE: Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von Nummerzwei - 06-07-2015, 14:40
RE: Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von p__ - 06-07-2015, 14:55

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