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Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015
#5
Um zu beurteilen, ob und was sich vor Gericht lohnt, müsstest du den Fall genauer schildern, Einkommen, Kosten, genaue Forderungen, Situation der Beteiligten. Getrennte Wohnungen helfen euch nicht, da ihr verheiratet seid. Ihr seid euch gegenseitig verpflichtet, füreinander einzustehen. Das hat noch weit mehr Nachteile, so könnte der Vater wegen seinem Verheiratetenstatus auch nicht Aufstocker werden, wenn er arbeitet aber zu wenig verdient. Neuheirat ist immer schlecht. Der Staat lacht sich eins und lädt sogleich alles auf dem neuen Partner ab. Ich krieg immer Lachanfälle, wenn ich von den eifrigen Streitern für die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner höre. Die kämpfen für das Recht, sich selbst ins Knie schiessen zu dürfen. Das gibt ein fettes Nettominus, auch noch wenn man die angeblich so wertvollen Vorteile wie Witwenrente oder Steuerersparnis mitrechnet. Die nur bei deutlich ungleichen Einkommen ein paar Euro ausmachen, was in diesen Partnerschaften viel seltener der Fall ist als in klassischen Ehen.

Wut bringt dich nicht weiter. Das Unterhaltsrecht ist nun mal ein Wahnsinn, aber Realität.
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RE: Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von p__ - 06-07-2015, 08:06
RE: Neuer Selbstbehalt ab 01.01.2015 - von p__ - 06-07-2015, 14:55

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