(06-07-2015, 13:24)Absurdistan schrieb: So, komme gerade von meiner sehr netten und angagierten Sozialrechtsberaterin.Naja, "nett sein" mag gemütlich sein und die Hormone beflügeln, aber hilft dann in der Sache nicht.
Aber: was hat denn eine " Kostenübernahmezusicherung einer Wohnung" mit dem Kindesunterhalt zu tun? Warum wird nicht einfach ein Antrag gestellt?
Die Dame scheint sich mehr mit Ansprüchen von Müttern auszukennen.
(06-07-2015, 13:24)Absurdistan schrieb: Die Eltern sollen es im Innenverhältnis regeln. Die Mutter soll mir jeden Tagessatz erstatten.Das ist Unsinn. Antrags-Abwimmelungs-Taktik.
Hat deine Beraterin wenigsten darum gebeten, das schriftlich zu bekommen?
Im Zweifel müsste man eine EA bezüglich der anteiligen Regelsätze für die Kids machen.
Lies dir auch das Urteil durch: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10150
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #