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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
(07-07-2015, 16:00)kay schrieb: Dann schreib der KM eine NETTE (Keine Vorwuerfe, keine Anschuldigungen, Vorhaltungen etc.) Email oder Brief (Einschreiben Rueckschein) mit Vorschlag zur Umgangsregelung und setze ihr eine Frist von einer Woche. Verstreicht diese Frist oder lehnt sie alles kategorisch ab, wuerde ich ohne weiter zu zoegern oder rumzufackeln den Antrag bei Gericht stellen und als Beweis den Brief/Email vorlegen. Lass das Gesimse und die Telefoniererei, treff Vereinbarungen nachweisbar, d.h. schriftlich.

Keine Ahnung ob das nicht nur zu weiteren Verzögerungen führt, Kindesmutti ist sehr von dem Überzeugt was sie und wie sie es tut..... das wird nichts bewirken..... und in den Hintern gekrochen bin ich ihr schon sehr tief und das über Monate...... Ok als gerichtlicher Beweis, aber da wäre nur ein Fax von rechtlichem Belang.....

Das wäre wohl im Moment die beste Alternative, denke ich werde da mal nachfragen..... mit der Rechtspflegerin war ich ja letztes Jahr schon fast per Du!Smile

Den Umgangspfleger mal anrufen finde ich aber auch sinnvoll, zumal er in den Wirren des letzten Jahres der einzige war der zu mir und meinem Kind hielt.

oh, das letztere gehörte unter Raids Antwort....sorry!
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
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