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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
#12
(07-07-2015, 09:15)Skipper schrieb: Ich würde an Stelle des TO das JC genau dazu auffordern, nämlich für die Zeiten beim Vater Ansprüche des Kindes gegen die Mutter überzuleiten und den Barunterhalt dort abzurufen. Wird schwer, ich weiß, weil der BGH ein fetten Riegel (50%-Schwelle usw.) vorgeschoben hat. Aber warum den Unsinn dort nicht mal mit Unterstützung des Sozialrechts zu knacken versuchen. Smile    

Das ist so nicht ganz richtig. Die Sozialgerichte kennen die Auslegung des §1612a sehr wohl.
Seit 2006 gab es in Sachen temp. BG mehrere Verfahren, wobei eine nicht bedürftige Mutter Auskunft zu ihren Vermögensverhältnissen abgeben mußte. Ihre unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit sollte schon noch geprüft werden.
Es war dann aber meistens so, daß die Mütter sich tatsächlich schon am Rande dieser Leistungsfähigkeit bewegten.

Skipper schrieb:Zu Recht regen sich die JC darüber auf, über die Absetzung des Kindesunterhalts und die Zahlung von Sozialgeldern während des Umgangs quasi doppelt an ein Kind zu zahlen. Man könnte auch sagen: Das geltende Unterhaltsrecht beutet in matrifokaler Ausrichtung die Kassen das Sozialstaates aus. Das darf nicht sein! Oder?

Exakt diese Passage hat mein JC auch dem Landessozialgericht geschrieben (ohne expliziten Hinweis auf matrifokale Ausrichtung).

Fakt ist, das der Gesetzgeber wollte, das nur ein Haushalt in die Bedürftigkeit fällt statt derer zwo. Darum wird in Kauf genommen, das ein Billiglöhner Anspruch auf Sozialleistungen erwirbt. Dafür soll aber durch die Zahlung von Kindesunterhalt eben die Bedürftigkeit im Haushalt des Betreuungselternteils vermieden oder gemindert werden.
Das hat einfach den Charme, das damit weniger Verwaltungsarbeit anfallen könnte, weil im Idealfall nur ein Leistungsträger mit einer Person beschäftigt ist. Das die Kinder eben zu Umgangszeiten bei dem Umgangselternteil nichts von dem Unterhalt haben, ist eben ein "hinzunehmender" Konstruktionsfehler der temp. BG.

Ich selber hatte mehrfach, auch im sozialrechtlichen Verfahren, angeregt, das sich das JC doch per §33 SGB II doch dann bitte an die Mutter halten sollte. JC wollte das nicht, weil dann die Mutter bedürftig werden könnte.

LSG hat sich in meinem Fall sinngemäß darüber so ausgelassen, daß man dann anfangen müßte, die (pauschalierten)
Sätze in den Haushalten nach ihren Verbrauchsanteilen aufzudröseln um zunächst unterhaltsrelevante Überschüsse zu ermitteln. Das wäre nicht verwaltungspraktikabel. Diese Büchse der Pandora aufzumachen, wollte man dann lieber dem BSG überlassen (so der berichterstattende Richter im Lokaltermin).

Weiter hatte ich angeregt, daß das JC eine Beteiligtenstellung in meinem Unterhaltsabänderungsverfahren hätte einnehmen können. Darauf bekam ich nicht einmal eine Antwort.

Also was soll man nun machen? Ich könnte mich selber, sowie die Kinder und die Mutter bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, daß wir zu Unrecht Sozialleistungen kassieren und vielleicht auch noch das Jobcenter, weil es Sozialleistungsbetrug durch wissentliches Nichthandeln auch noch deckt.

In meiner Unterhaltsverhandlung schrieb OLG Hamm:

"Es liegt auf der Hand, das der Umgang mit fünf Kindern Kosten verursacht. Diese können unterhaltsrechtlich
berücksichtigt werden, wenn sie denn konkret dargetan sind."

Dem Amtsgericht lag die Berechnung der Sozialgelder während des Aufenthalts der Kinder bei mir doch vor.
Das sind existenzsichernde Leistungen. Ich halte das für ausrechend "konkret dargetan".

Was hat das AG Tecklenburg daraus gemacht? Schreibt in die Begründung der VKH-Bewilligung:
"Weitere Anträge (und dazu gehörten die Umgangskosten) sind nicht erfolgreich."

Tja, da ist erst mal Ende der Fahnenstange, wenn man auf eigenes Kostenrisiko prozessieren muß.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis - von Sixteen Tons - 08-07-2015, 13:36

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