08-07-2015, 17:07
Moin ST.
Ich kann aus Deinem Beitrag nicht ersehen, was in meinem zitierten 1. Beitragsteil 'nicht ganz richtig' sein soll, zumal Du weiter unten meine Auffassung bestätigt, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Kurz: Sozial- und Unterhalts-/Familienrecht legen 1612a unvereinbar aus.
Daß das alles recht einfach zu handhaben ist, zeigt doch die JC-Praxis, wenn mütterlicher und väterlicher Haushalt befürftig sind. Da werden die Regelleistungen eines Kindes tagesgenau nach Den jeweiligen Aufenthalten bestimmt. So könnte das auch in die OLG-Leitlinien übernommen werden.
Mir ist schon klar, daß sich die höhere Richterschaft aus den beiden Bereichen scheut, sich gegenseitig auf die Füße zu treten... und man ungern in die mütterlichen Sphären eingreifen möchte. Dennoch bleibt Murks Murks.
S.
Ich kann aus Deinem Beitrag nicht ersehen, was in meinem zitierten 1. Beitragsteil 'nicht ganz richtig' sein soll, zumal Du weiter unten meine Auffassung bestätigt, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Kurz: Sozial- und Unterhalts-/Familienrecht legen 1612a unvereinbar aus.
Daß das alles recht einfach zu handhaben ist, zeigt doch die JC-Praxis, wenn mütterlicher und väterlicher Haushalt befürftig sind. Da werden die Regelleistungen eines Kindes tagesgenau nach Den jeweiligen Aufenthalten bestimmt. So könnte das auch in die OLG-Leitlinien übernommen werden.
Mir ist schon klar, daß sich die höhere Richterschaft aus den beiden Bereichen scheut, sich gegenseitig auf die Füße zu treten... und man ungern in die mütterlichen Sphären eingreifen möchte. Dennoch bleibt Murks Murks.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.