09-07-2015, 11:11
(09-07-2015, 09:13)Skipper schrieb: Viel besser wäre natürlich, der Gesetzgeber beseitigte diesen ganzen Murks mal, stellte auf vernünftige Beine und ersparte der Justiz und vor allem den OLGs ihre höchst merkwürdigen Leitlinien-Spielereien.
Abs. 1:
Eltern sind ihren minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltpflichtig.
Abs. 2
Können sich die Eltern nicht über Betreuung- und Barunterhalt einigen, entfällt die unter Abs. 1 genannte Unterhaltspflicht für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.
Abs. 3
Basta.