09-07-2015, 12:13
(09-07-2015, 11:30)Absurdistan schrieb: (...)JA. Genau. DAS ist einer der Hebel.
§1612a: "Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt,..."
Meine Tochter lebt in meinem Haushalt. Daher auch der Wohnungsberechtigungsschein für 2 Personen.
Jetzt noch rasch zum Jugendamt, der Beistandschaft, und die über die neue Rechtslage informieren...
Spuren die nicht, dann "Hallo Verwaltungsgericht."
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.