10-07-2015, 11:15
(09-07-2015, 12:34)karlma schrieb: Abs. 2 würde dazu führen, dass Streit vom Zaun gebrochen wird, um Geld zu sparen. Also genau umgedreht zu heute. Die Möglichkeit wünsch ich mir auch nicht.Der Vater könnte vorätzlich darüber streiten wollen.
Aber nur so lange, bis die Mutter einwilligt und er sich dann an der Betreuung beteiligen muss.
Wäre doch in unserem Sinne, oder?
(09-07-2015, 21:25)Skipper schrieb: Offenbar eine Verwechslung.Wer Eltern kostenpflichtig -das wissen wir mittlerweile- einzureden versucht, man müsse unbedingt erst zum JA (der erste Fehlsprung) und sich diese Beratung vergüten läßt, muss sich den gemeinsamen Gang nach Canossa dann auch nicht noch zusätzlich vergüten lassen.
Ich gehe weder als Begleitung zum JA, noch gern, noch nehme ich in diesem Bereich Geld für 'Dienste'.
S.
Man rät -wie jeder Versicherungsvertreter- immer zu dem Produkt, an dem man am meisten Geld verdient.
Ich finde das überhaupt nicht gut.
Aber das ist ja bekannt.