12-07-2015, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-07-2015, 14:03 von Absurdistan.)
Einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Antrag, das Jobcenter Hamburg anzuweisen, meinen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Ich habe diesen Monat lediglich 32 Euro an Arbeitslosengeld II bekommen, so dass ich zu wenig für mich und meine Tochter .... zum Leben habe. Das Sorgerecht für meine Tochter hat die Mutter, jedoch lebt Tochter pro Monat zw. 11 und 14 Tagen bei mir. Die Unterhaltsleistung die ich zu leisten habe ist tituliert. Derzeit beläuft sich der Unterhalt auf 225 Euro (317?) pro Monat. Sobald ich nicht zahle wird mein Lohn gepfändet. Die Mutter zahlt mir kein Haushalts- oder Taschengeld für Tochter an den Tagen, die sie bei mir ist. Aus diesem Grunde habe ich mich dem Jobcenter gegenüber auf die temporäre Bedarfsgemeinschaft und den Regelsatz für die Tage, an denen meine Tochter bei mir lebt, beim Jobcenter unter Anwendung der 12-Stundenregelung beantragt. Bewilligt wurde dieses bisw heute nicht Laut Telefonat von Frau x mit Herrn y vom JC Altona, habe ich keinen Anspruch auf Regelsatzleistungen für Tochter, da sie ja bereits Unterhalt von mir gezahlt bekommt;
Siehe Sozialgerichtsbeschluss Bremen L15 AS 1/13 B .... In diesem Beschluss heisst es, das der Vater für die Besuchstage im Rahmen der Umgangsausübung von mehr als 12 Stunden Sozialgeld zu gewähren, ohne die Unterhaltszahlungen des Vaters als Einkommen der temporären Bedarfsgemeinschaft mit diesem zu berücksichtigen. Weiter Urteile sind z.B. BSG B 14 R 50/12R v. 12.06.2013. Am 19.06.2015 habe ich das JC über die Aufenthaltstage bei mir informiert.
Zudem wurden mir bislang auch noch keine Fahrtkosten für den Umgang bewilligt, kein Mehrbedarf (Alleinerziehend) und mein Einkommen auch noch nicht in der richtigen Höhe (gezahltes Fahrgeld für Patientenbesuche) und zum tatsächlich geflossenenZeitpunkt angerechnet.
Mit Hilfe der ... habe ich einen Widerspruch gegen den Bescheid vom 1.6.2015 eingelegt. Dieser wurde bislang noch nicht beschieden. Da ich aufgrund meiner finanziellen Unterversorgung meine Wohnung fast verloren hätte, bin ich darauf angewiesen mein Recht auf mehr ergänzendes Alg II einzufordern. Erst im Juni 2015 wurden meine Mietschulden von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle übernommen. Erneute Mietschulden können mich obdachlos machen. Ich bin dringend auf die richtige Bescheidung und Zahlung meines Anspruches auf Arbeitlosengeld II angewiesen. Vermögen habe ich nicht.
MfG
Absurdistan
Das ist jetzt mal ein Vorentwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Antrag, das Jobcenter Hamburg anzuweisen, meinen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Ich habe diesen Monat lediglich 32 Euro an Arbeitslosengeld II bekommen, so dass ich zu wenig für mich und meine Tochter .... zum Leben habe. Das Sorgerecht für meine Tochter hat die Mutter, jedoch lebt Tochter pro Monat zw. 11 und 14 Tagen bei mir. Die Unterhaltsleistung die ich zu leisten habe ist tituliert. Derzeit beläuft sich der Unterhalt auf 225 Euro (317?) pro Monat. Sobald ich nicht zahle wird mein Lohn gepfändet. Die Mutter zahlt mir kein Haushalts- oder Taschengeld für Tochter an den Tagen, die sie bei mir ist. Aus diesem Grunde habe ich mich dem Jobcenter gegenüber auf die temporäre Bedarfsgemeinschaft und den Regelsatz für die Tage, an denen meine Tochter bei mir lebt, beim Jobcenter unter Anwendung der 12-Stundenregelung beantragt. Bewilligt wurde dieses bisw heute nicht Laut Telefonat von Frau x mit Herrn y vom JC Altona, habe ich keinen Anspruch auf Regelsatzleistungen für Tochter, da sie ja bereits Unterhalt von mir gezahlt bekommt;
Siehe Sozialgerichtsbeschluss Bremen L15 AS 1/13 B .... In diesem Beschluss heisst es, das der Vater für die Besuchstage im Rahmen der Umgangsausübung von mehr als 12 Stunden Sozialgeld zu gewähren, ohne die Unterhaltszahlungen des Vaters als Einkommen der temporären Bedarfsgemeinschaft mit diesem zu berücksichtigen. Weiter Urteile sind z.B. BSG B 14 R 50/12R v. 12.06.2013. Am 19.06.2015 habe ich das JC über die Aufenthaltstage bei mir informiert.
Zudem wurden mir bislang auch noch keine Fahrtkosten für den Umgang bewilligt, kein Mehrbedarf (Alleinerziehend) und mein Einkommen auch noch nicht in der richtigen Höhe (gezahltes Fahrgeld für Patientenbesuche) und zum tatsächlich geflossenenZeitpunkt angerechnet.
Mit Hilfe der ... habe ich einen Widerspruch gegen den Bescheid vom 1.6.2015 eingelegt. Dieser wurde bislang noch nicht beschieden. Da ich aufgrund meiner finanziellen Unterversorgung meine Wohnung fast verloren hätte, bin ich darauf angewiesen mein Recht auf mehr ergänzendes Alg II einzufordern. Erst im Juni 2015 wurden meine Mietschulden von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle übernommen. Erneute Mietschulden können mich obdachlos machen. Ich bin dringend auf die richtige Bescheidung und Zahlung meines Anspruches auf Arbeitlosengeld II angewiesen. Vermögen habe ich nicht.
MfG
Absurdistan
Das ist jetzt mal ein Vorentwurf