12-07-2015, 20:40
Letzlich ist das auch eine prozesstaktische Frage. Am Sozialgericht Kiel beispielsweise, gibt es Begründungen, die immer ziehen. Die muss man dann eben kennen.
Insofern bleibt eben abzuwarten, wie gewissenhaft sich die Beraterdame einliest oder informiert.
Insofern bleibt eben abzuwarten, wie gewissenhaft sich die Beraterdame einliest oder informiert.