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JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis
#52
Also ich hatte dem Gericht zu dem Antrag auf eine eA eine Berechnung unter Berücksichtigung der vereinbarten Umgangsregelung vorgelegt, aus dem sich eine laufende Bedarfsunterdeckung für die temporäre BG selbst unter Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrags, von über 100 Euro monatlich ergab.

Das Gericht hat sich bei der Prüfung des Anordnungsgrundes und des Anordnungsanspruchs im Wesentlichen für die Belange der Kinder interessiert. Mir selbst wurde kein Anordnungsgrund zuerkannt (Kein (individueller) Anspruch auf höhere Leistungen). Die Kinder haben in der temp. BG weder Einkommen noch Vermögen.

Die 1. Instanz hat dazu ausgeführt:

Zitat:Die Antragsteller zu 2. bis 6. sind auch hilfebedürftig i. S. v. §7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. §9 SGB II. Sie verfügen nicht über weiteres Einkommen oder Vermögen.

Die besondere Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem Umstand, daß die Antragsteller zu 2. bis 6 existenzsichernde Leistungen geltend machen, ihre Anträge abschlägig beschieden wurden und sie während der Ausübrung des Umgangsrechts mit dem Antragsteller zu 1. über keine finanziellen Mittel verfügen.

Irgendwo muß sich ja auch mal das Meistbegünstigungsprinzip niederschlagen. Wink

Wie man es als Aufstocker nicht machen sollte, steht in dem Urteil des LSG Schleswig Holstein, Az.: L 11 AS 146/11 B ER v. 06.10.11:

Zitat:Keine existentielle Notlage unter Berücksichtigung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit und des Einstiegsgeldes

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Just...SGBII.html
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: JC will Unterhalt als Einkommen und Tagessätze im Innenverhältnis - von Sixteen Tons - 13-07-2015, 00:18

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