13-07-2015, 10:53
(13-07-2015, 09:16)Skipper schrieb: Die Urteilsbegründungen im ersten Abschnitt Deines Beitrages überzeugen mich nicht wirklich.
Sie müssen aber nicht dich überzeugen, sondern die entscheidende Kammer. Nicht jeder Vater kann oder möchte so wie du in grossen Zusammenhängen denken (tunica propior pallio est). Da bleibt es nur, selber mit gutem Beispiel voranzugehen und den Streit durch die Instanzen und evtl. sogar durch die Rechtskreise zu tragen.
Zitat:Mit dieser SG-Beründung wären die Kinder selbst dann bei Dir bedürftig, wenn sie fettes, von der Mutter verwaltetes Vermögen hätten, das ihnen aber in der väterlichen Sphäre - leider - nicht zugänglich ist
So ist es. Diese SG Begründung findet man quasi auch in Urteilen des BSG, wie z. B. auch in B 14 AS 50/12 R.
Den Hinweis in Bezug auf den 2. Absatz habe ich deshalb gegeben, weil unter Berücksichtigung
des Erwerbstätigenfreibetrags die Latte für das Eintreten der Bedürftigkeit und damit für den Anordnungsgrund höher liegt als sonst.
Der Meinung von Ibykus möchte ich mich anschliessen
Zitat:Dem Grunde nach ist aber alles sinnvoll, was -egal in welcher Sprache- das SG veranßt, die Begründetheit der Anträge zu prüfen.
und dieser Gedanke war auch meine Intention überhaupt in diesem Faden zu schreiben. Es ist überhaupt erst einmal ein (begründeter) Antrag auf den Weg zu bringen. Man kann natürlich auch alles niederreden bzw. schmähschriftlich kritisieren. Insofern gebe ich auch dir Recht. Wie auch immer, ich habe hier auch sonst nichts Konstruktives mehr einzubringen und verabschiede mich aus diesem Faden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater