13-07-2015, 12:18
Zu Ibykus.
Hinter dem Klageentwurf oben steht der Gedanke, in der Klage die eA zu beantragen, und im Falle fehlender Anerkennung der Eilbedürftigkeit gleich und quasi automatisch ins Hauptsacheverfahren zu fallen, dort weiter zu machen.
ME spricht nichts dagegen, IN einem Kageverfahren zunächst eine EA zu beantrgaen, wie oben geschehen. Zweifel kommen mir, ob es unter Punkt 2 nicht besser "auch", statt "hilfsweise" hätte heißen sollen.
'Hilfsweise' daher, weil mit einer EAnordnung in der beantragten Weise sich die Hauptsache erledigt hätte, es sei denn, die EA hätte nur vorläufigen Charakter.
Vielleicht magst Du dazu noch etwas sagen.
S.
Hinter dem Klageentwurf oben steht der Gedanke, in der Klage die eA zu beantragen, und im Falle fehlender Anerkennung der Eilbedürftigkeit gleich und quasi automatisch ins Hauptsacheverfahren zu fallen, dort weiter zu machen.
ME spricht nichts dagegen, IN einem Kageverfahren zunächst eine EA zu beantrgaen, wie oben geschehen. Zweifel kommen mir, ob es unter Punkt 2 nicht besser "auch", statt "hilfsweise" hätte heißen sollen.
'Hilfsweise' daher, weil mit einer EAnordnung in der beantragten Weise sich die Hauptsache erledigt hätte, es sei denn, die EA hätte nur vorläufigen Charakter.
Vielleicht magst Du dazu noch etwas sagen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.