14-07-2015, 08:28
Ist nicht ohne Risiko. Natürlich kann man über einen Anwalt bei Staatsanwaltschaft und Polizei fragen lassen, ob Strafanzeigen vorliegen oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Das kann aber ein Grund für die Staatsanwaltschaft sein, vorläufig eingestellte Verfahren wieder zu aufzunehmen.
Und ändern wird dieses Wissen auch nichts. Die zur Last gelegte Tat verjährt noch lange nicht, wenn es da Ärger gab es den noch lange geben.
Und ändern wird dieses Wissen auch nichts. Die zur Last gelegte Tat verjährt noch lange nicht, wenn es da Ärger gab es den noch lange geben.