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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
(14-07-2015, 10:35)Skipper schrieb: Die Mutter ist die erste Adressatin. Macht die nicht mit, dann kommen 2 und 3. An 2, am JAmt kommt er letztlich nicht vorbei, wenn er sich durchsetzen will. Ohne konkrete Vorstellungen seinerseits wird das aber gar nix oder nicht viel.

Der 'Dreisprung' bildet im Übrigen nur ab, was der Gesetzgeber zur Konfliklösung vorgesehen hat:
Erst die Eltern, dann Hilfen vom Amt, letztlich Entscheidung eines Gerichts mit der gesetzlichen Auflage, gütliche Einigung anzustreben.    

Am Jugendamt muss der Vater aber vorbei, wenn er Erfolg haben will. 
Die Jugendämter unterstützen Väter in der Regel nicht! Das sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben.

Und was Deiner Meinung nach der Gesetzgeber zur Konfliktlösung vorgesehen hat, interpretierst Du -und viele andere mit dir- auch falsch.
Das ist übrigens der Grund dafür, dass wir Väter nicht ernst und nicht wichtig genommen werden und sich Mütter in aller Regel am Ende durchsetzen.

Wer Konflikte mit der Muttre seines Kindes lösen will, darf keine Zeit verlieren.
Jugendämter einzuschalten, sollten wir den Gerichten überlassen, die einzige Instanz, die durchsetzbare Rechte zu gewähren in der Lage ist.
Immer wieder erlebe ich, das Jugendämter sich im Zweifel gegen innerwöchentlichen Umgang aussprechen. 
Denn das führe zu unnötigen Streit, für den sie dann in Anspruch genommen würden, aber keine Zeitressourcen hätten.

Erklärt sich die Mutter nicht gütlich bereit, Umgang in gewünschter Art und Weise zu unterstützen, geht's deswegen SOFORT zum FamGericht.

Nur wer in anhaltenden außergerichtlichen Verfahren eine Möglichkeit sieht, sich selber kostenpflichtig einzubringen, rät -und nur deswegen!- zum Gang über die Ämter.
Wir vom Väterwiderstand.de finden das unredlich!
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